Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit Frau Dipl.-Übersetzerin und Dolmetscherin Rosa María Alcalá Lombardo abgeschlossenen Vertrages. Frau Dipl. Übersetzerin und Dolmetscherin Rosa María Alcalá Lombardo wird im folgenden als Verwender, der Vertragspartner als Kunde bezeichnet. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden, auch wenn sie sich auf dem Auftragsvordruck des Kunden befinden, soweit sie den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, nicht anerkannt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Verwenders.

2 Grundlage der Berechnung
2.1 Berechnungsgrundlage der Leistung ist die vom Verwender ausgegebene aktuelle Honorarliste und berechnet sich im Honorarrahmen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrags. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile im Sinne der Honorarliste gelten 55 Schreibmaschinenanschläge in der Zielsprache der Übersetzung. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Bei Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere werden 50% Zuschlag auf den in der aktuellen Honorarliste aufgeführten Zeilenpreis der teureren Sprache berechnet. Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder über das Wochenende) erforderlich macht, wird in Zuschlag von 30% bis zu 100% in Rechnung gestellt. Die Übersetzungen werden, soweit möglich, in der Raumeinteilung und Raumanordung dem Ausgangstext angepaßt. Exakte Wiedergabe des Layouts des Ausgangstextes oder Abweichungen und Sonderwünsche müssen dem Verwender schriftlich angezeigt werden und sind mit Mehrkosten verbunden.

Der Schwierigkeit nach werden die Texte eingeteilt in:
a) Einfach: Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. enthalten.
b) Mittelschwer: Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen.
c) Schwer: Texte, die häufig Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen (techn. Handbücher, Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz usw.)
d) Besonders schwer: Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern.
e) Werbewirksam: Texte, die nach der Übersetzung noch in Hinsicht auf Werbewirksamkeit sinngerecht überarbeitet werden müssen.
f) Die Beurteilung der Texte entsprechend der o.g. Schwierigkeitsabstufung sowie die Festlegung der Zuschläge behält sich der Verwender vor.

2.2 Bei Dolmetschereinsätzen (Verhandlungsdolmetschen) wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrtzeiten werden mit 50% des jeweiligen Honorarsatzes, die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt.

3 Mindestgebühr bei Übersetzungsarbeiten
Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 30 Zeilen berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.

4 Zahlungsbedingungen
a) Bei Übersetzungen, die abgeholt werden, ist die Vergütung grundsätzlich Zug um Zug gegen Aushändigung des übersetzten Textes zu entrichten. Bei umfangreichen Arbeiten darf der Verwender Akontozahlung vom Kunden verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
b) Bei Übersetzungen, die auf Verlangen des Kunden versandt werden, ist die Vergütung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
c) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
d) Vereinbarte Rabatte und Nachlässe entfallen, wenn der Verwender nach vergeblicher Mahnung rechtliche Schritte zur Einziehung des Betrages einleiten muß.
e) In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach der aktuellen Honorarliste.
f) Der Kunde kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige Forderungen des Verwenders aufrechnen.
g) Nimmt der Kunde einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten bezahlt und die entstandenen Kosten erstattet werden. Bei Stornierung von Dolmetschaufträgen werden bis zum 30. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin 10%, ab dem 30. Kalendertag 50% und ab dem 14. Kalendertag 100% des vorgesehenen Dolmetschhonorars in Rechnung gestellt.

5 Lieferfristen und Liefertermine
Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine werden vom Verwender in der Regel eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei der Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferzeit hat der Kunde den Verwender schriftlich anzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist kommt der Verwender in Verzug. Der Verwender kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er oder sein Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist, kann der Kunde dem Verwender zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, so ist der Verwender berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6 Schadenersatzpflicht, Haftung und Verjährungsfrist
Eine Schadenersatzpflicht des Verwenders ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gleiche gilt für den Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Eine Haftung des Verwenders für Beschädigung bzw. Verlust der von dem Kunden dem Verwender übergebenen Texte ist im Falle von Sturm, Wasser, Feuer, Einbruch usw. ausgeschlossen. Hinsichtlich der Höhe ist die Schadenersatzpflicht des Verwenders bezüglich Vermögensschäden auf die bestehende Haftpflichtversicherungssumme von maximal EUR 50.000.- begrenzt. Schäden und Beanstandungen können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten, vom Liefertermin an gerechnet, geltend gemacht werden.

7 Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Der Kunde hat den Verwender bei der Auftragserteilung über seine besonderen Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträger, Übermittlung per Fax oder Datenfernübertragung, per Eilpost oder Einschreiben, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen usw.) schriftlich zu unterrichten. Er hat Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Referenzmaterial, Abkürzungserläuterungen usw.). Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Kundenobliegenheiten ergeben, können dem Verwender nicht angelastet werden.

8 Mängelrügen und Gewährleistung
a) Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, muß dies dem Verwender sofort nach Entdeckung gemeldet werden.
b) Stilfragen und Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen, auf der kundeneigenen Terminologie oder auf nicht vorhandene Textzusammenhänge beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Verwenders. Der Kunde hat Anspruch auf Nachbesserung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Kunden schriftlich unter genauer Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Wünscht der Kunde keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Gibt der Kunde keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandelung, Minderung und Schadenersatz ausgeschlossen.
c) Für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden haftet der Verwender nach Maßgabe des Absatz 6 dieser Geschäftsbedingungen.
d) Die Vorlage eines Korrekturabzuges ist jedoch Voraussetzung.

9 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verwenders. Der Verwender behält die Urheberrechte an der gelieferten Übersetzung, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird.

10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag und alle daraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verwenders. Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.